Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse der Raidboxes GmbH, Hafenstraße 32, 48153 Münster (nachfolgend „Raidboxes“ genannt) mit ihren Kunden.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Raidboxes gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Raidboxes ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Raidboxes in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Raidboxes gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, für alle künftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, auch wenn sie später nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.

§ 2 Leistungen von Raidboxes

(1) Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung.

(2) Raidboxes setzt zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte als Unterauftragnehmer ein.

(3) Raidboxes führt regelmäßige Datensicherungen durch (Backups).

(4) Kunden haben keinen Anspruch auf Herausgabe der Backups in Form von Sicherungsmedien, sondern nur auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den bereitgestellten Speicherplatz.

(5) Raidboxes erbringt bestimmte Leistungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus unentgeltlich. Auf derartige Leistungen entsteht kein Anspruch und sie können jederzeit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kunden geändert oder eingestellt werden.

§ 3 Leistungsänderungen, Datenmigration

(1) Raidboxes behält sich vor, vertraglich vereinbarte Leistungen nachträglich zu ändern oder von ihnen abzuweichen, sofern hierzu technisch, rechtlich und/oder wirtschaftlich eine Notwendigkeit besteht. Die Änderung oder Abweichung muss unter Berücksichtigung der Interessen von Raidboxes für den Kunden zumutbar sein.

(2) Soweit die Nutzung des Kunden oder Gründe aufseiten von Raidboxes es erforderlich machen, bleibt Raidboxes das Recht vorbehalten, die Daten des Kunden zur Verbesserung der Leistung (Verfügbarkeit, Performance, Leistungsumfang) auf eine andere Serverumgebung zu übertragen (Datenmigration). Raidboxes stellt sicher, dass die Datenmigration unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar ist.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem ihm zugewiesenen Speicherplatz eine feste IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Raidboxes ist berechtigt, die zugewiesene IP-Adresse zu ändern, soweit dies aus technischen und/oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.

§ 4 Registrierung von Domains

(1) Der Kunde kann Raidboxes mit der Anmeldung und Registrierung von Domains bei den entsprechenden Registrierungsstellen beauftragen. Raidboxes erbringt hierzu folgende Leistungen:

a) Raidboxes unternimmt alle notwendigen tatsächlichen und technischen Handlungen, um die vom Kunden gewünschte Domain registrieren zu lassen.

b) Raidboxes überprüft dabei zunächst, ob die vom Kunden gewünschte Domain bereits an Dritte vergeben ist. Sofern dies der Fall ist, wird Raidboxes den Kunden umgehend davon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domain bestehen nicht.

c) Soweit die vom Kunden gewünschte Domain noch nicht an Dritte vergeben ist, wird Raidboxes die Registrierung der Domain bei den entsprechenden Registrierungsstellen für den Kunden beantragen. Raidboxes haftet nicht für die Verfügbarkeit der Domain.

d) Raidboxes schuldet keinen Erfolg für die Tätigkeit der Registrierungsstelle.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Geschäfts- oder Vergabebedingungen der Registrierungsstellen (z. B. DENIC e.G.) anzuerkennen, die sich auf die gewünschte Top-Level-Domain beziehen. Die jeweiligen Inhalte dieser Geschäfts- oder Vertragsbedingungen sind im Internet abrufbar. Auf Wunsch teilt Raidboxes dem Kunden die genaue Stelle im Internet mit. Der Kunde teilt Raidboxes unverzüglich mit, wenn er einzelne oder bestimmte Geschäfts- oder Vergabebedingungen von Registrierungsstellen nicht anerkennen will.

(3) Bei der Anmeldung von Domains ist bei verschiedenen Registrierungsstellen (z. B. DENIC e.G.) eine natürliche Person als Inhaber bzw. allgemeiner Ansprechpartner für Rückfragen anzugeben. Der Kunde teilt Raidboxes mit, welche Person hier benannt werden soll. Der Kunde verpflichtet sich, Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm benannte Person den jeweiligen Geschäfts- oder Vergabebedingungen entspricht und die sich aus diesen Bedingungen ergebenden Verpflichtungen einhält. Der Kunde stellt Raidboxes insoweit von jeglicher Haftung frei.

(4) Der Kunde haftet für Verstöße der gewünschten Domain gegen Rechte Dritter (z. B. namens-, marken- oder wettbewerbsrechtlicher Natur).

(5) Kündigt der Kunde sein Vertragsverhältnis mit Raidboxes, wird davon sein Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Vergabestelle nicht betroffen, Raidboxes wird dieses Vertragsverhältnis nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden in dessen Namen kündigen. Äußert sich der Kunde trotz Beendigung seines Vertragsverhältnisses mit Raidboxes nicht rechtzeitig zu dem Verbleib seiner Domain, wird Raidboxes die Domain in die direkte Verwaltung der Vergabestelle überführen und die eigenen Leistungen einstellen.

§ 5 Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten, Vertragssprache

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Raidboxes stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrages, sondern unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines rechtlich bindenden Angebots durch den Kunden dar. Kunden können dieses Angebot abgeben, indem Sie die gewünschten Leistungen auswählen und den Bestellprozess durchlaufen.

(2) Den Eingang des Angebots bestätigt Raidboxes unmittelbar im Anschluss per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(3) Die Annahme des Angebots kann Raidboxes innerhalb von zwei Tagen, beginnend ab dem Tag, nach dem der Kunde sein Angebot abgeben hat, durch die nachfolgend beschriebenen Alternativen erklären:

a) Raidboxes sendet per E-Mail eine Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, in dem die Auftragsbestätigung zugeht.

b) Raidboxes beginnt mit der Bereitstellung der bestellten Leistungen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, in dem die bestellten Leistungen verfügbar sind.

c) Raidboxes fordert den Kunden zur Zahlung auf. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, in dem die Zahlungsaufforderung zugeht.

d) Falls der Kunde eine Zahlungsart nutzt, bei der die Zahlungsanweisung während des Bestellprozesses oder durch Anklicken des Buttons, der den Bestellprozess abschließt, oder unmittelbar nach Abschluss des Bestellprozesses erteilt wird, erklärt Raidboxes bereits jetzt die Annahme des Angebots in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Zahlungsanweisung erteilt. Ob und ggf. bei welchen Zahlungsarten dies der Fall ist, kann den Zahlungsbedingungen entnommen werden.

(4) Maßgeblich für den Zeitpunkt der Annahme des Angebots ist bei Vorliegen mehrerer der vorstehend beschriebenen Alternativen diejenige, die zuerst eintritt.

(5) Nimmt Raidboxes das Angebot nicht rechtzeitig an, gilt es als abgelehnt. Der Kunde ist dann nicht mehr an das Angebot gebunden.

(6) Eingaben können Kunden jederzeit vor Abgabe einer Bestellung überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, können die im Browser vorhandenen Funktionen genutzt werden, um die Darstellung der Eingaben zu vergrößern. Die Eingaben können mithilfe der im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturhilfen korrigiert werden. Der Bestellprozess kann jederzeit vor Abgabe einer Bestellung durch Schließen des Browsers abgebrochen werden.

(7) Der Vertragstext wird von Raidboxes nach dem Vertragsschluss gespeichert. Die Daten der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail zugeschickt. Der Vertragstext ist für den Kunden nach dem Vertragsschluss nicht mehr zugänglich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können – in der aktuellen Fassung – jederzeit auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden.
(8) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen werden im Bestellvorgang angezeigt und können dort ausgewählt werden.

§ 6 Verfügbarkeit, Service-Level-Agreement

(1) Raidboxes gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des jeweils eingesetzten Rechenzentrums.

(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit ebenfalls außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.

(3) Der Kunde hat Fehler und Störungen unverzüglich an Raidboxes zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

(4) Raidboxes führt regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Soweit damit Ausfälle der Leistungen verbunden sind, nimmt Raidboxes Wartungsarbeiten nach Möglichkeit nur in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage vor.

(5) Raidboxes ist berechtigt, die bereitgestellte Software jederzeit zu aktualisieren und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischen Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen. Dabei berücksichtigt Raidboxes die berechtigten Interessen des Kunden angemessen und informiert diesen rechtzeitig über notwendige Updates. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat seine Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Er hat insbesondere hinreichend komplexe Passwörter zu vergeben und diese regelmäßig zu ändern.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Vertragsdaten richtig und vollständig anzugeben und Raidboxes über etwaige Änderungen unverzüglich zu informieren.

(3) Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist Raidboxes unverzüglich mitzuteilen.

(4) Raidboxes bietet Kunden Funktionen für automatische und manuelle Datensicherungen (Backups) an. Der Kunde ist allerdings für die ausreichende Sicherung der bei Raidboxes abgelegten Daten selbst verantwortlich und hat eigene Sicherungskopien zu erstellen, die eine unabhängige Wiederherstellung der Daten ermöglichen.

§ 8 Untersagte Nutzung

(1) Kunden dürfen keine Inhalte hochladen, die gegen geltendes Recht (insbesondere Jugendschutzvorschriften) verstoßen oder die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild) verletzen.

(2) Kunden veröffentlichen speziell keine Inhalte, die rassistisch, pornografisch, obszön oder vulgär, gewaltverherrlichend, sonst sittenwidrig, beleidigend oder verletzend, sind. Sie veröffentlichen auch keine Links, die auf Websites verweisen, auf denen o. g. Inhalte veröffentlicht werden.

(3) Kunden installieren keine Programme, Skripte o. Ä., die die Dienste von Raidboxes, vornehmlich die Sicherheit und Integrität der Server und der eingesetzten Kommunikationsmittel, gefährden oder beeinträchtigen. Es ist zu vermeiden, dass die Server von Raidboxes übermäßig belastet werden. Eine übermäßige Belastung kann speziell durch Skripte hervorgerufen werden, die nicht in der Programmbibliothek von Raidboxes enthalten sind.

(4) Vertraglich untersagt ist vornehmlich die Nutzung der Dienste von Raidboxes für

a) pornografische Inhalte, sowie für das Anbieten und Bewerben von Waren und Dienstleistungen, die pornografische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben (z. B. Verkauf und Anbieten von Nacktbildern, Sextoys, Peepshows, Prostitution, Escortservice etc.);

b) das Betreiben von Download bzw. Streaming-Portalen oder für eine vergleichbare Nutzung zur massenhaften Verbreitung von Dateien (Filesharing);

c) das Betreiben von Phishing-Seiten, das Verbreiten von Malware (Viren, Trojaner, Ransomware, Spyware etc.) und das Betreiben von Botnetzen;

d) das Mining von Kryptowährungen;

e) das Versenden unerwünschter Werbung per Mail (Spam);

f) die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele oder das Anbieten, Bewerben und/oder Vergleichen von Webseiten, die Glücksspiel betreiben;

g) Inhalte, mit denen die Identität (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Personalausweisnummer etc.) anderer Personen offengelegt wird (Doxxing) und/oder dem Mobbing anderer Personen dienen;

h) Inhalte, die extremistisch sind und/oder Inhalte, mit denen zu Gewalt und Hass gegenüber Personengruppen und/oder Organisationen aufgerufen wird;

i) Inhalte, die verbotene oder gefährliche Substanzen oder Gegenstände anbieten oder bewerben (z. B. Drogen, Waffen etc.).

§ 9 Nutzungsbeschränkungen, Abuse-Meldungen

(1) Raidboxes ist grundsätzlich nicht verantwortlich für die von Kunden eingestellten Inhalte. Soweit Raidboxes von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt, wird Raidboxes nach angemessener Prüfung unverzüglich tätig werden und die Rechtsverletzung je nach Art und Schwere entfernen oder den Zugang zu ihr sperren.

(2) Raidboxes behält sich die nachfolgenden Maßnahmen vor, sofern der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten verstößt bzw. die Dienste von Raidboxes rechts- und/oder vertragswidrig nutzt:

a) Ausschluss von einzelnen Funktionalitäten;

b) Sperren des Zugangs des Kunden, je nach Schwere des Verstoßes vorübergehend oder dauerhaft;

c) Teilweises oder vollständiges Sperren oder Löschen von Inhalten;

d) Außerordentliche Kündigung des Vertrags bei Vorliegen eines wichtigen Grundes;

(3) Erhält Raidboxes eine Meldung über eine mögliche Rechtsverletzung oder einen möglichen Verstoß (Abuse-Meldungen), wird Raidboxes den Kunden mit dem Vorwurf konfrontieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das gilt nur, soweit die gemeldete Rechtsverletzung oder der gemeldete Verstoß nicht offensichtlich sind.

(4) Im Falle einer Sperrung wird der Zugang erst dann wiederhergestellt, wenn die Rechtsverletzung oder der Verstoß dauerhaft beseitigt wurden bzw. der Kunde eine ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Der Kunde bleibt für die Dauer der Sperrung verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, wenn er die Rechtsverletzung oder den Verstoß zu vertreten hat.

§ 10 Freistellung

Der Kunde stellt Raidboxes von allen Ansprüchen Dritter, die gegen Raidboxes in Zusammenhang mit einer vom Kunden bei Benutzung der Dienste von Raidboxes verschuldeten Rechtsverletzung erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die durch die notwendige und angemessene Rechtsverteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung, der jeweilige Abrechnungszeitraum und die Fälligkeit ergeben sich jeweils aus der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, wird die vereinbarte Vergütung jeweils zum Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraumes fällig.

(3) Raidboxes stellt Kundenrechnungen im Login-Bereich (Dashboard) als Dateien zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.

(4) Die Einzelheiten der Zahlungsabwicklung sind abhängig von dem vom Kunden gewählten Zahlungsmittel und dem eingesetzten Zahlungsdienstleister. Der Kunde wird im Bestellvorgang über den eingesetzten Zahlungsdienstleister und dessen Vertragsbestimmungen informiert.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit ein der gewählten Zahlungsart entsprechendes, valides Zahlungsmittel zu hinterlegen und aktuell zu halten.

§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich jeweils aus der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, gilt Folgendes:

a) Die anfängliche Vertragslaufzeit kann ohne Einhaltung einer Frist jederzeit zu Ihrem Ende hin gekündigt werden;

b) Ohne Kündigung verlängert sich die anfängliche Laufzeit an ihrem Ende automatisch um den ausgewählten Abrechnungszeitraum. Verbraucher können das verlängerte Vertragsverhältnis anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Unternehmer sind für die Dauer des gewählten Abrechnungszeitraums an den Vertrag gebunden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist Raidboxes berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(5) Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Zahlungsverzuges bleibt Raidboxes vorbehalten.

§ 13 Haftung

(1) Raidboxes haftet unbeschränkt:

– bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

– im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;

– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

– für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;

– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Im Übrigen ist eine Haftung von Raidboxes ausgeschlossen.

(3) Raidboxes haftet nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist.

(4) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Raidboxes.

 § 14 Änderungsvorbehalt, Preisanpassung

(1) Raidboxes ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Vertragslaufzeit zu ändern und anzupassen, sofern hierzu technisch, rechtlich und/oder wirtschaftlich eine Notwendigkeit besteht. Raidboxes wird dem Kunden die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird Raidboxes dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Raidboxes wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.

(2) Raidboxes ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anzupassen. Entsprechend der Kostenentwicklung nach oben oder unten wird Raidboxes die Preise entsprechend senken oder ggf. erhöhen. Für die Preisberechnung maßgeblich sind etwa Kosten für Betrieb und Pflege der IT-Infrastruktur, Personalkosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie Finanzierungskosten, Steuern und sonstige Abgaben. Raidboxes wird eine Preiserhöhung z. B. dann erwägen, wenn die Kostenentwicklung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen führt. Raidboxes wird Kunden rechtzeitig über geplante Preisanpassungen informieren. Preisanpassungen werden frühestens für den nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Das ordentliche Kündigungsrecht der Kunden bleibt unberührt.

§ 15 Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Falls der Kunde Verbraucher ist, bleiben die zwingenden Vorschriften des Rechts im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

(2) Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von Raidboxes.

(3) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

(4) Die Europäische Kommission stellt unter der Internetadresse https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

(5) Raidboxes ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit und nicht dazu verpflichtet.