urheberrecht verletzungen vermeiden

Achtung Urheberrechte: So vermeidest du Abmahnungen und Strafzahlungen

Urheberrechte können im Internet leicht verletzt werden, zum Beispiel auf deiner Webseite, deinem Shop oder Social Media. Die Gefahr für Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen solltest du somit nicht unterschätzen. Längst haben sich Anwaltskanzleien auf Abmahnungen für rechtswidrige Nutzung von geschützten Werken spezialisiert. Michael Schöffmann erklärt, was das Urheberrecht beinhaltet und wie du bei einer Abmahnung richtig reagierst.

Disclaimer

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte und Empfehlungen des Beitrags übernehmen wir keine Haftung.

Durch die weltweite Vernetzung werden Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen von anderem geistigen Eigentum grenzübergreifend begangen. Auch wenn der tatsächliche Urheber in einem anderen Mitgliedstaat oder im EU-Ausland sitzt, können seine Rechte von einem Anwalt im Inland einfacher durchgesetzt werden. Daher wird eine besondere Sorgfalt gefordert. In diesem Artikel erfährst du:

  • Wobei es sich bei Urheberrechten handelt
  • Was du dabei beachten solltest
  • Wie du Urheberrechtsverletzungen vermeidest
  • Beispiele für mögliche Sachverhalte anhand eines privaten Blogs, einer Firmenwebsite und eines Onlineshops
  • Wie du richtig auf Abmahnungen reagierst
  • Auf was du im Falle eines Vergleichsangebots achten solltest
  • Aus welchen Beträgen sich die Schadenersatzforderung zusammensetzt
  • Was passiert, wenn du eine Abmahnung einfach missachtest
  • Ob sich das Kontaktieren eines Anwaltes rentiert

Warum sind Urheberrechte für dich relevant?

Urheberrechte begleiten uns im täglichen Leben, ohne dass wir sie bewusst wahrnehmen. Werknutzungsrechte und andere Urheberrechte können teuer verkauft werden. Jedoch muss auch beachtet werden, dass eine widerrechtliche Nutzung dem unrechtmäßigen Benutzer hohe Kosten verursachen kann.

Eine typische Urheberrechtsverletzung im Onlinebereich ist die unrechtmäßige Nutzung von Bildern, zum Beispiel in Onlineshops und auf diversen Webseiten. Dadurch entsteht folglich ein Schaden beim Urheber. Dieser kann den Schaden dann im Nachhinein geltend machen. Oft handelt es sich um Urheberrechtsverletzungen von Fotografen oder Bilddesignern.

Es folgt eine Abmahnung an oft mehrere Nutzer dieser Bilder, ohne dass diesen bewusst war, überhaupt etwas falsch gemacht zu haben. Die Kosten können äußerst hoch ausfallen, da einerseits der Schadenersatz und andererseits die Anwaltskosten im Rechnungsbetrag berücksichtigt werden. Um solchen Abmahnungen präventiv entgegenzuwirken, sollten einige Vorkehrungen berücksichtigt werden.

Was ist urheberrechtlich geschützt?

Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sind urheberrechtlich geschützt. Auch wenn die Beschreibungen von den verschiedenen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgestaltet sind, werden weitgehend die gleichen Rechte geschützt. Vor allem bei Fotografien und Bildern ist sich die Rechtsprechung größtenteils einig. Darüber hinaus wird im Gesetz der Umfang, der Inhalt, die Durchsetzbarkeit und die Übertragbarkeit von besagten Rechten geregelt.

Beispiele für urheberrechtlich geschützte Werke sind Fotografien, Bilder, Songtexte und Musik. Wer sich einen genauen Überblick verschaffen will, kann sich das deutsche Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte oder die österreichische Ausführung des Urheberrechtsgesetz ansehen.

Im Netz werden meist Bild- und Urheberpersönlichkeitsrechte verletzt, da häufig Fotografien oder Bilder missbräuchlich verwendet werden. Im Gesetz ist von Lichtbildwerken und Lichtbildern die Rede: Lichtbildwerke zeichnen sich durch ihren besonderen schöpferischen Wert aus (z.B. ein Fotoshooting), während Lichtbilder einfachste Fotografien (Schnappschuss) sein können. Eine unterschiedliche Auswirkung lässt sich in der Verjährung erkennen. Außerdem macht es einen Unterschied, ob die geschützten Werke für den privaten Zweck oder kommerziell genutzt wurden.

Urheberrechtsverletzungen vermeiden

Ganz gleich, ob du nun privat als Blogger eine Website für Nahrungsergänzungen betreibst oder einen großen Webshop für Naturprodukte führst: Du musst vor der Verwendung von Werken von Dritten (anderen, die kein Vertragspartner sind) immer die Nutzungsrechte überprüfen.

Um Urheberrechtsverletzungen präventiv entgegenzuwirken, beachte Folgendes:

  • Gratis Bilder: verwende Bilder und Fotos nur, wenn ausdrücklich auf die freie kommerzielle Nutzung hingewiesen wird.
  • Trotz freier kommerzieller Nutzung wird oft die Namensnennung des Urhebers verlangt (z.B. des Fotografen); du musst also den Namen des Fotografen oder Designers unter dem Bild anführen, sodass für jeden ersichtlich ist, wer dieses Werk geschaffen hat.
  • Speichere den Link oder mache einen Screenshot von der Seite, wo die freie kommerzielle Nutzung des Bildes erteilt wird.
  • Kaufe Bilder, wenn keine freie kommerzielle Nutzung angeboten wird (z.B. Adobe Stock) und bewahre als Beweis die Rechnung und bestenfalls wieder einen Screenshot zur Dokumentation auf.

Des Weiteren solltest du dir immer folgende Fragen stellen, wenn du online ein Bild oder Foto siehst, welches du benutzen möchtest:

  • Wer ist der Urheber des Werks? (z.B. auf einer Instagram Seite ist das oft nicht eindeutig)
  • Kann ich dieses Foto für meine Website benutzen? Klär den Urheber darüber auf, ob du ein privater oder kommerzieller Betreiber einer Website bist und erkläre deutlich, dass du sein Foto etc. auf deiner Website (bestenfalls auch auf welcher Unterseite) verwenden willst.

Tipp

Sobald du ein Einverständnis zur Nutzung erworben hast, solltest du dies per Screenshot dokumentieren. Es kann immer zu unvorhersehbaren Abmahnungen kommen. Oft verkaufen Fotografen ihre Bilder an Portale, die dann die Nutzungslizenzen weitervergeben. Wenn du dem Rechtsanwalt dann ein Beweismittel (z.B. in Form eines Screenshots) vorliegen kannst, könnte die Abmahnung zurückgezogen werden.

Beispiele für den richtigen Umgang mit Fotos

Um dir potenzielle Urheberrechtsverletzungen bei der Verwendung von Fotos besser veranschaulichen zu können, habe ich zwei Beispiele für dich:

Beispiel 1: Privater Blog

Nehmen wir an, dass du einen Blog betreibst, den du rein privat nutzt. Um deine Texte ein wenig attraktiver zu gestalten, überlegst du, ein Bild aus Google zu kopieren und in deinen Blog einzufügen. Dabei handelt es sich um die Vervielfältigung eines mit Urheberrechten geschützten Werkes und ist damit rechtswidrig, sofern keine Einwilligung (am besten schriftlich) erfolgt ist.

Auch wenn für kommerzielle Betreiber das Strafmaß höher ist und die Schadenersatzforderung meist höher ausfällt, solltest du solche Situationen vermeiden. Verwende am besten Plattformen wie Unsplash, Pixabay oder Pexels. Hier findest du Bilder und Fotografien zur freien kommerziellen Nutzung.

Beispiel 2: Onlineshop

Angenommen, du betreibst einen Onlineshop. Die Fotos für deine Produkte machst du nicht selbst, sondern verwendest die Bilder vom Hersteller oder engagierst externe Fotografen. Selbst, wenn die Produkte vom Hersteller stammen sollten, brauchst du dessen Einwilligung, die Produktfotos verwenden zu dürfen.

In vielen Webshops werden gerade diese Bildrechte gar nicht berücksichtigt; allerdings klagt der Hersteller selten, da zwischen dem Urheber (Hersteller) und dem Vertreiber (Webshop) meist eine Vertragsbindung besteht und eine Klage diese Schwächen würde.

Wie reagiere ich auf Abmahnungen?

Vergiss nicht, dass du keineswegs der erste bist, der ein Abmahnungsschreiben erhält. Vor allem Abmahnung aufgrund von Urheberrechtsverletzungen geschehen alltäglich. In den Abmahnungen werden natürlich unterschiedliche Paragraphen genannt, welche sich in irgendeiner Weise aufs Urheberrecht oder andere Immaterialgüterrechte beziehen; schlussendlich geht es immer um Geld. In einer solchen Situation empfehle ich Folgendes:

  • Ruhe bewahren
  • Nicht von etlichen Paragrafen und juristischen Fremdwörtern verunsichern lassen
  • Keine vorgefertigte Unterlassungserklärungen unterschreiben
  • Vergleichsangebot erstellen oder einen Anwalt des Immaterialgüterrechts kontaktieren

Auch wenn eine Abmahnung nicht jeden Tag im Postkasten zu finden ist, für einen Anwalt aus dieser Branche ist das „Daily Business“. Klar ist: Eine Urheberrechtsverletzung ist strafbar. Das bedeutet, dass es bei einer erfolgreicher Klage des Urhebers eine Geldstrafe und manchmal auch zu einer Freiheitsstrafe kommen kann. Gleichzeitig steht dem Urheber ein Schadenersatz zu, der unter anderem nach der bisherigen missbräuchlichen Verwendung des Werkes errechnet wird. Anhand des Streitwertes berechnet der Anwalt seine Kosten für die Beratung des Klienten und ergänzt zusätzlich Dokumentationskosten. Dazu wird noch die Umsatzsteuer gerechnet; in Summe ergibt die Abmahnung oft sehr hohe Kosten.

Der Anwalt wird dir eine Unterlassungserklärung mitschicken; diese solltest du nicht sofort unterschreiben. Meist sind solche Erklärungen vorgefertigt und zugunsten der Gegenpartei ausgelegt. Kontaktiere am besten einen Anwalt und lasse dich juristisch beraten. Wenn du dir sicher bist, keine Verletzung begangen zu haben, solltest du die notwendigen Beweise hierfür besitzen. Wenn auf die Abmahnung nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist reagiert wird, wird der Anwalt der Gegenpartei Klage einreichen. Wenn du einsiehst eine Verletzung begangen zu haben, aber keinen eigenen Anwalt engagieren willst, versuche es mit einem Vergleichsangebot. 

Vergleichsangebot: Schadenersatz mindern

Die Gegenseite und ihre Anwälte sind auch nur Menschen. Oft kann es sein, dass sie dir entgegenkommen, wenn du dich reumütig zeigst und deinen Fehler eingestehst. Bei einem Vergleichsangebot legst du deinen eigenen Standpunkt dar und erklärst, warum du die Urheberrechtsverletzung begangen hast:

  • War dir nicht bewusst, dass du eine Verletzung begehst?
  • Warum war es dir nicht bewusst?

Danach kann ein Gegenangebot unterbreitet werden, welches Vergleichsangebot genannt wird. Wenn du in finanziellen Schwierigkeiten bist oder dir schlichtweg nicht die Hohe Forderung der Gegenseite leisten kannst, solltest du auf deinen finanziellen Gegebenheiten hinweisen. Natürlich kann es sein, dass der Anwalt der Gegenseite hierfür einen Beweis sehen will. Kannst du ihm diesen Beweis liefern, kann es sein, dass der Anwalt sich mit seinem Mandanten berät und ein Entgegenkommen von einer Summe X vereinbart wird.

Liefere der Gegenseite den Beweis, dass deine Unternehmung durch die hohen Kosten bedroht ist.

Wie hoch ist der Schadenersatz bei einer Verletzung von Urheberrechten?

Als Nutzer von potenziell urheberrechtlich geschützten Werken stehst du in der Verantwortung zu überprüfen, ob die Nutzung rechtmäßig ist. Wenn es zu einer Klage kommt, musst du als Nutzer Beweise vorliegen, die seine Unschuld bestärken. Die Gerichte sind bei der Beurteilung dieser Beweise eher streng.

Der Geschädigte (zum Beispiel der Fotograf) hat die Möglichkeit, seinen Schaden nach verschiedenen Variationen zu bemessen: entgangener Gewinn, fiktive Lizenzgebühren und übliche Tarifsätze. Daraus ergibt sich, dass die Bemessung des Schadenersatzes individuell von der Situation abhängt. Zum Schadenersatz summieren sich Anwaltskosten, die zum Teil genau so hoch ausfallen können, wie der Schadenersatz selbst. Dazu muss berücksichtigt werden, wie lange das Werk schon unrechtmäßig genutzt wird. Für jeden weiteren Tag der unrechtmäßigen Nutzung, wird in den meisten Abmahnungen eine vorgegebene Summe gefordert.

Die Höhe des Schadenersatzes hängt individuell vom Einzelfall ab.

Und was passiert, wenn du auf ein Abmahnschreiben nicht reagierst? Die Folgen einer Nichtbeachtung sind wahrscheinlich eine Klage. Denn die unrechtmäßige Nutzung von geistigem Eigentum stellt eine Straftat dar. Wenn du dieses Risiko nicht eingehen willst, solltest du möglichst zeitnah auf eine Abmahnung reagieren.

Fazit: Kann mir ein Anwalt helfen?

Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich solltest du bei größeren Verstößen und hohen Forderungen einen Anwalt ins Boot holen. Dieser kann dir möglicherweise dabei helfen, die Schadenersatzforderungen zu mindern. Spezialisierte Anwaltskanzleien (Immaterialgüterrecht) sind häufig mit solchen Sachverhalten konfrontiert. Eine der bekanntesten Anwaltskanzleien ist die Kölner Medienrechtskanzlei WBS, die mit eigenen YouTube-Videos Rechtsinteressierte zu verschiedensten Problemstellungen aufklärt. 

Bei der Überlegung, ob du einen Anwalt einschalten möchtest, solltest du natürlich berücksichtigen, dass Anwaltskanzleien auch ein gewisses Stundenhonorar verlangen. Sie werden – genau so wie der Anwalt der Gegenpartei – Beratungs- und Dokumentationskosten in Rechnung stellen. Einen Anwalt zu konsultieren ist, trotz der zusätzlichen Kosten, meist die richtige Lösung. Denn viele Anwaltskanzleien sind mit solchen Fällen vertraut und kennen das richtige Vorgehen im Falle einer Abmahnung.

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2 Kommentare zu “Achtung Urheberrechte: So vermeidest du Abmahnungen und Strafzahlungen

  1. Ich möchte für meine Medien-Arbeit gerne einige Bilder aus dem Internet verwenden. Es war echt hilfreich hier zu erfahren, dass man zur Sicherheit die Namensnennung des Urhebers einbinden sollte, selbst wenn das Werk freie kommerzielle Nutzung erlaubt. Ich werde mich zusätzlich mit einem Rechtsanwalt besprechen, um restliche Fragen zu klären.

  2. Ich möchte für einen Flyer Bilder verwenden. Interessant, dass auch Umfang, Inhalt und Durchsetzbarkeit mit geschützt sind. Ich werde mich an einen Rechtsanwalt wenden, der mir sicherlich noch mehr Hinweise zum Thema Bilderklau geben kann.

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